Beschlusserfordernisse
Beschlusserfordernisse im Landtag Steiermark
Der Landtag ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Abgeordneten - das sind 24 Mitglieder - anwesend sind. Der Landtag beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit).
Ein Landesverfassungsgesetz oder eine in einem einfachen Landesgesetz enthaltene Verfassungsbestimmung kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Das Gleiche gilt für das Landesgesetz betreffend die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark.