Landesrechnungshof
Das Kontrollorgan des Landtages Steiermark
Der Landesrechnungshof ist ein Organ des Landtages, nur diesem verantwortlich und bei Durchführung von Kontrollen an keine Weisungen gebunden.
Ihm obliegt die Kontrolle der Gebarung des Landes, der Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen des Landes oder von Personen verwaltet werden, die hiezu von Organen des Landes bestellt sind.
Die Überprüfung des Landesrechnungshofes hat sich auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken.
Aus Anlass der Überprüfung durch den Landesrechnungshof sowie bei der Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden.
Dem Landesrechnungshof obliegt es auch, aus Anlass seiner Prüfungen Verbesserungsvorschläge zu erstatten. Die Landesregierung hat in diesem Fall spätestens sechs Monate nach Behandlung dieses Berichtes im Landtag dem Kontrollausschuss zu berichten, welche Maßnahmen getroffen wurden, um den Vorschlägen des Landesrechnungshofes zu entsprechen.
Der Landtag kann den Landesrechnungshof hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen um Stellungnahmen ersuchen. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Landtages.
Nähere Informationen über den Landesrechnungshof finden Sie unter den nachstehend angeführten Kontakten:
Kontakte:
Steiermärkischer Landesrechnungshof
Palais Trauttmansdorff
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2250
Fax: +43 (316) 877-2164