Landesverfassungsgesetz
Landesverfassungsgesetz 2010
Die steirische Landesverfassung basiert auf der ehemaligen Landesordnung des Herzogtums Steiermark, welche am 26.11.1920 durch eine Vorläufige und am 4.2.1926 durch eine konstituierende Landesverfassung weiterentwickelt bzw. erstellt wurde.
Eingeteilt wird die Landesverfassung in 7 Abschnitte. Der erste Abschnitt behandelt allgemeine Bestimmungen wie Staatsform, Landeshymne oder Landessymbole. In den weiteren Bestimmungen wird die Landesgesetzgebung, die Landesregierung, aber auch die Kontrolle durch die Volksanwaltschaft oder den Rechnungshof geregelt. Volksrechte in Gesetzgebung und in den Gemeinden werden in den Abschnitten 5 und 6 behandelt. Vollendet wird die Landesverfassung durch die Schlussbestimmungen. Eine Besonderheit stellt der Artikel 25 L-VG da. Er hebt die Geschäftsordnung des Landtages zu einem besonders qualifizierten Gesetz, wodurch die Geschäftsordnung nur durch eine 2/3 Mehrheit abgeändert werden kann.
Im Stufenbau der Rechtsordnung steht die steirische Landesverfassung unter der Bundesverfassung. Dies ergibt sich aus dem Art. 99 B-VG. Nach diesem Artikel kann die Landesverfassung abgeändert werden, solange sie dadurch nicht die Bundesverfassung berührt.