Der Landtag Steiermark
Der Landtag übt die Gesetzgebung des Landes einschließlich der Verfassungsgesetzgebung aus. Auf Grund der Kompetenzverteilung in der österreichischen Bundesverfassung kommt dem Landtag eine Reihe von wichtigen Gesetzgebungsangelegenheiten zu.
Gemäß der steirischen Landesverfassung werden alle fünf Jahre 48 Abgeordnete in dieses Haus gewählt.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind folgende:
- Gesetzgebung
- Budgethoheit
- Wahl der Landesregierung
- Kontrolle der Steiermärkischen Landesregierung
- Ort der öffentlichen Darstellung der steirischen Landespolitik
Der Landtag ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder - das sind 24 Mitglieder - anwesend sind. Er beschließt mit der unbedingten Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Landesverfassungsgesetze oder eine in einem einfachen Landesgesetz enthaltene Verfassungsbestimmung werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen. Das Gleiche gilt für das Landesgesetz betreffend die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark.
Der Sitz des Landtages ist die Landeshauptstadt Graz (Landhaus, 8010 Graz, Herrengasse 16).
Für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse kann die Präsidentin/der Präsident des Landtages auf Antrag der Landesregierung den Landtag an einen anderen Ort des Landesgebietes berufen.